Titel: Unser Statut Beitrag von: Carzelot am 06. Juli 2009, 10:52:24 Statut des Allianzbundes
1. Verhältnis Bündnis – Allis Als Mitglied des Allianzbundes bleibt jede Allianz souverän und trifft ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen und Vorgaben des Bündnisses selbstständig. 2. Ziel des Bündnisses Oberstes Ziel des Allianzbundes ist es seine Position in der Welt Zeta zu festigen und die der eigenständigen Mitgliedsallianzen zu stärken. Als Verteidigungsfall gelten nachhaltige Angriff gegen einen Account des Allianzbundes sowie jegliche Kriegserklärungen. 3. Weitere Bündnisse und Friedensverträge von Mitgliedern Zum Stichtag 25.02.2009 bestehende weitere Bündnisse und Friedensverträge der Mitglieder sind sofort, wenn sie im Gegensatz zu den Interessen des Allianzbundes stehen, aufzulösen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat den Ausschluss der entsprechenden Alli aus dem Allianzbund zur Folge. 4. Aufnahmen und Bewerbungen Die Aufnahme weiterer Mitglieder (Allianzen) kann nur erfolgen, wenn eine Beratung der Allis im Rat des Allianzbundes erfolgt ist und keine Gegenstimme vorliegt. Für die Beratung in den Allis stehen zwei Tage zur Verfügung. 5. Beendigung der Mitgliedschaft Jeder Allianz steht es frei, den Allianzbund Zeta zu verlassen und ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Dies sollte fairerweise im AB-Forum und an die Anführer der anderen MItgliedsallianzen öffentlich gemacht werden, durch eine entsprechende Info. Sowohl bei Beendigung der Mitgliedschaft als auch bei einem Ausschluss ist die betroffene Alli zu Stillschweigen über Internas des Allianzbundes verpflichtet. 6. Bündnispflichten Innerhalb des Allianzbundes verpflichten sich die Allis zu gegenseitiger Hilfe im Bedarfsfall und im Verteidigungsfall. Der Umfang der Hilfe ermisst sich sowohl an den Erforderlichkeiten als auch an den Möglichkeiten. 7. Rat des Allianzbundes Dem Rat des Allianzbundes gehört jeweils ein Führungsmitglied einer jeden Mitgliedsalli an. Im Rat ist jede Alli mit einer Stimme vertreten. Entscheidungen werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, mit der einfachen Stimmenmehrheit der in der betreffenden Ratssitzung anwesenden Stimmen beschlossen. Beschlüsse des Rates des Allianzbundes sind für die Mitglieder bindend und von diesen umzusetzen. Der Rat des Allianzbundes hat wöchentlich eine Sitzung abzuhalten (Skype oder Teamspeak). Ordentliche Sitzungen finden wöchentlich zur gleichen Zeit statt, außerordentliche Sitzungen sind möglichst einen Tag vorher einzuberufen. Über die Ergebnisse und Beschlüsse des Rates ist ein Protokoll anzufertigen, welches im Forum einzustellen ist. 8. Vertretung des Allianzbundes nach außen Der Rat des Allianzbundes ernennt einen Botschafter. Seine Aufgabe ist es die Interessen des Allianzbundes nach außen zu vertreten. 9. Informations- und Meldepflichten Rat und Alli-Führungen haben sich täglich im Forum des Allianzbundes zu informieren. Auf zeitkritischem Handlungsbedarf ist mittels IGM im Spiel, ggf. auch mittels eines Links auf das Forum, hinzuweisen. Alle Mitglieder haben über wichtige Ereignisse und Entwicklungen möglichst zeitnah den Allianzbund zu unterrichten. Vorrangig ist dafür das Forum zu nutzen. |